Bestattungen Rummel | Fischbacher Hauptstraße 185 | 90475 Nürnberg | Telefon: +49 911 831787

Preisbeispiel für Nürnberg

Da die kommunalen Gebühren und Gepflogenheiten sehr unterschiedlich sind, ist eine genaue Festlegung der Bestattungskosten ohne Kenntnis von Details unmöglich.


Für eine Erdbestattung muss circa gerechnet werden:

  • Eigene Leistungen des Bestatters: ca. 1450,-€
  • Fremdleistungen:
    • Amtliche Gebühren (10,-€ je Sterbeurkunde): 10,-€
    • Gebühren für Leichenschau/Krankenhaus: ca. 130,-€
    • Gebühren der Stadt Nürnberg (nur öffnen/schließen des Grabes sowie Beisetzung [Süd-West-Krematorium-Reichelsdorf]: 995,-€
  • Absolute Mindestsumme [ohne Grabstelle] ohne jegliche Sonderwünsche sowie Trauerfeier: ca. 2585,-€                                  

Für eine Feuerbestattung muss gerechnet werden:

  • Eigene Leistungen des Bestatters: ca. 1450,-€
  • Fremdleistungen:
    • Amtliche Gebühren (10,-€ je Sterbeurkunde ): 10,-€
    • Gebühren für Leichenschau/Krankenhaus: ca.130,-€
    • Gebühren der Stadt Nürnberg:
      • Einäscherung: 416,05€
      • Beisetzung in der Sammelgruft: 65,-€
    • Gebühren für anonymes Grab [Sammelgruft am Westfriedhof]: 700,-€
  • Absolute Mindestsumme ohne jegliche Sonderwünsche sowie Trauerfeier: ca. 2771,05€

Bei einer Seebestattung fallen dann noch folgende zusätzliche Kosten an:

  • Beisetzung auf See incl. Seeurne ohne Angehörige ab: 460,-€  
  • Beisetzung auf See incl. Seeurne mit Angehörigen ab: 1200,-€
  • Sowie Urnentransport an Bord des Beisetzungsschiffes: 90,-€

Die Kosten für eine Erdbestattung der mittleren Kategorie mit entsprechendem Hartholzsarg und Sarginnenausstattung, Trauerdruck ( Karten & Bilder), eine Zeitungsanzeige, Blumengebinde auf dem Sarg, Wahlgrab mit Tieferlegung müssen ab ca. 3500,-€ angesetzt werden.

Bei einer Feuerbestattung fallen statt eines anonymen Urnengrabes für Urnengrab oder Urnennische noch zusätzlich zu den genannten Mindestkosten 350,-€ bis 1300,-€ an.

Alle Preise sind Mindestpreise. Überstunden, Sonderwünsche, Erschwerniszulagen u.a. sind nicht berücksichtigt. Selbstverständlich handelt es sich bei allen Kostenangaben um Bruttopreise, in denen die Mehrwertsteuer enthalten ist. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.