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Das Berufsbild des Bestatters

Vorbereitung und Durchführung der Bestattung waren ursprünglich fast ausschließlich eine Angelegenheit der Hinterbliebenen bzw. der Familien- und Nachbarschaftshilfe. Die Inanspruchnahme gewerblicher Hilfeleistungen beschränkte sich dabei auf bestimmte Einzellieferungen und Einzelleistungen, wie dies noch heute in ländlichen Bereichen der Fall ist.

Die Entwicklung des Bestatterberufes wurde bewirkt durch die wachsende Ausdehnung der Städte, die Loslösung des Einzelnen und der einzelnen Familien von den ursprünglichen Gemeinschaften und die zunehmende Kompliziertheit der Verhältnisse. Der Bestatter sieht seine Aufgabe darin, für die Hinterbliebenen alle Angelegenheiten zu übernehmen, die mit der Bestattungsdurchführung zusammenhängen und kommt so den Bedürfnissen der Hinterbliebenen nach weitest gehender Entlastung von diesen Erfordernissen nach.

Das Arbeitsgebiet des Bestatters umfasst heute alle zur ordnungsgemäßen Vorbereitung, würdigen Ausgestaltung und vorschriftsmäßigen Durchführung von Bestattungen erforderlichen Besorgungen, Leistungen und Lieferungen, wie sie nachfolgend in Auszügen aus dem Bundesverband des Deutschen Bestattungsgewerbes beschlossenen Berufsbild aufgelistet sind:

Tätigkeiten und Fertigkeiten:

Beratung in Bestattungsangelegenheiten und Bestattungsvorsorge sowie Übernahme, Vorbereitung, Ausgestaltung Leitung und Durchführung der Bestattung, insbesondere

  • Regelung der für alle Arten von Bestattungen (Erd-, Feuer- und Seebestattung) notwendigen behördlichen und kirchlichen Formalitäten
  • Festlegung der Termine für Trauerfeierlichkeiten und Beisetzung
  • Fertigstellung und Lieferung von Särgen, Sargausstattungen, Zinkeinlagen und Urnen
  • Anfertigung, Lieferung oder Vermittlung von Todesbenachrichtigungen, Trauerbildern und Danksagungen in Brief- oder Kartenform sowie in Zeitungen
  • Überführung von Verstorbenen am Sterbeort sowie von und nach auswärtigen Orten
  • Hygienische Behandlung und Einsargung von Verstorbenen
  • Ausgestaltung und Durchführung von Aufbahrungen
  • Abmeldung Rente, Krankenkasse, Versicherung, etc.

Vorausgesetzt werden dabei folgende Kenntnisse :

  • Kenntnisse der gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen bei Erd- und Feuerbestattungen, bei Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen, sowie der Friedhofs- und Gebührenordnungen
  • Kenntnisse des Bestattungsbrauchtums, der Organisation von Trauerfeiern und Beisetzungen, sowie der Betreuung von Hinterbliebenen
  • Kenntnisse über den Ablauf von religiösen Handlungen und den Einsatz musikalischer Darbietungen
  • Kenntnisse der Arten und Eigenschaften, der Verarbeitung und Verwendung der für die Herstellung und Zurichtung von Särgen verwendeten Materialien und Hilfsstoffe
  • Kenntnisse über Urnen, deren Werksstoffe und Qualitätsmerkmale
  • Kenntnisse der hygienischen Totenversorgung sowie der hierfür erforderlichen Materialien
  • Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Transport und Überführung Verstorbener
  • Berufsbezogene Kenntnisse des Bestattungsrechts, der Bestattungspflicht, der Verfügungsrechte, des Familien- und Erbrechts sowie des zivil- und strafrechtlichen Schutzes des Leichnams
  • Kenntnisse des Friedhofsrechts
  • Kenntnisse der Meldepflicht nach dem Personenstandsgesetz
  • Kenntnisse über ansteckende Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Kenntnisse bei Verdacht eines unnatürlichen Todes
  • Kenntnisse der Arbeits- und Betriebsorganisation
  • Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes

Die heutige Berufsaufgabe des Bestatters in ihrem Umfang und ihrer Vielseitigkeit, wie sie in vorhergehendem verbandsseitig aufgestellten Berufsbild näher gekennzeichnet ist, bedingt für eine sachgemäße Ausübung des Bestatterberufs besondere fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, die nur durch eine fundierte und qualifizierte Aus- und Fortbildung erreicht werden können.

Für den fachlichen Leistungsstandard der Berufsangehörigen des Bestattungsgewerbes setzt das Ausbildungs- und Prüfungswesen des Verbandes und der Handwerkskammern einen im gesamten Bundesgebiet gültigen Maßstab. Die Prüfung gibt dem Bewerber die Möglichkeit des Nachweises seines Leistungsstandes nach diesem Maßstab.

Der fachgeprüfte Bestatter erhält mit dem Prüfungsdiplom ein Dokument in die Hand, mit dem er im öffentlichen Leben und bei der Wahrnehmung der Berufsaufgaben den Nachweis seiner Befähigung erbringen kann und durch das er sich außerdem deutlich abgrenzt gegenüber der Vielzahl unausgebildeter, unqualifizierter sogenannter „Kollegen“, die ihrer Tätigkeit nachgehen ohne je einen Fachverband anzugehören oder je eine fachliche Schulung erhalten zu haben.

Im Jahr 1999 hat die Handwerkskammer für München und Oberbayern die „besonderen Rechtsvorschriften zum Bestattermeister“ erlassen und bundesweit angeboten. Der Bestattermeister entspricht der Meisterebene der Berufe in der Handwerksrolle A bzw. B1. Demgemäß baut die Fortbildung zum Bestattermeister auf die Inhalte der Ausbildung zur Bestatterfachkraft auf.

Ab 1. August 2001 sind die Handwerkskammern Düsseldorf und Würzburg für die Prüfungsabnahme zuständig.

Die Ausbildung zum Bestattermeister findet in vier Modulen statt. Die Module sind folgende:

Fachtheorie und Fachpraxis mit:

  • Einführung in die Thanatopraxie
  • Trauerpsychologie Teil 2
  • Friedhofsplanung und Kremationstechnik
  • Recht, Beratungsgespräch und Öffentlichkeitsarbeit
  • Betriebswirtschaft
  • Ausbildereignung

Die Ausbildungsteile Betriebswirtschaft und Ausbildereignung als Teile der allgemeinen Ausbildung zur Meisterebene im Handwerk bleiben in Verantwortung der Handwerkskammern.

Bestattungsfachkraft – Eine neue Zeitrechnung bricht an

Mit der neuen Ausbildungsordnung zur Bestattungsfachkraft ist im Bestattergewerbe eine neue Zeitrechnung angebrochen. Mit der nach einer Erprobungsphase zum 1.8.2007 endgültig in Kraft getretenen Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft haben die Bestattungsunternehmen in Deutschland erstmals eine eigenständige, qualitativ hochwertige, moderne und den gesamten Tätigkeitsbereich des Bestatters umfassende Ausbildungsordnung erhalten.

Diese Verordnung steht am Ende einer Entwicklung, die durch das Bestreben gekennzeichnet war, den Berufsnachwuchs gezielt zu fördern und ‚Qualität‘ als oberste Maxime in der Aus- und Fortbildung des Bestattergewerbes zu definieren. Schlaglichtartig seien hier nur die Fortbildungsregelungen genannt, die in den letzten Jahren initiiert und etabliert wurden: „Geprüfte/r Bestatter/in“, „Bestattermeister/in“, „geprüfte/r Thanatopraktiker/in“. Mit der Bestattungsfachkraft ist die ‚Lücke‘ in der Ausbildungsphase geschlossen, sodass das Bestattergewerbe zu Recht und durchaus selbstbewusst darauf hinweisen kann, dass es eine passgenaue und aufeinander aufbauende Aus- und Fortbildungsstruktur geschaffen hat, wie wir sie nur in quantitativ starken Handwerken und wenig Industrieberufen vorfinden.